
THG-Quote: 150€ Umweltquote für
Ihr E-Fahrzeug
Gut für die Umwelt und für Ihren Geldbeutel: Ab sofort können Sie mit Ihrem E-Fahrzeug CO2 einsparen
und zusätzlich einen Umweltbonus in Höhe von 150€ erhalten!

Jetzt 150€ THG-Prämie für Ihr E-Fahrzeug sichern!
Die europäische Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (RED II) zielt darauf ab, die Treibhausgasemissionen in der Umwelt zu reduzieren.
Das Ziel: klimaschonende Mobilität soll günstiger und attraktiver werden. Durch Ihr E-Fahrzeug generieren Sie eine Quote, welche als Zertifikat an Unternehmen veräußert werden kann. Somit können Sie mit Ihrem E-Fahrzeug nicht nur CO2 einsparen, sondern auch Ihre THG-Quote im Wert von 150€ veräußern.
Ist Ihr Fahrzeug teilnahmeberechtigt?
Schauen Sie einfach in Ihren Fahrzeugschein: Finden Sie im Feld P.3 (Kraftstoffart und Energiequelle) den Vermerk „Elektro” und darunter im Feld 10 „0004”, ist Ihr Fahrzeug antragsberechtigt.
Auch rein elektrische Fahrzeuge der Klassen N1, M3 sowie der Leichtfahrzeugklassen L3e bis L7e mit Zulassungsbescheinigung Teil 1 können von der THG-Quote profitieren. Voraussetzung ist dabei, dass Sie Halter des Fahrzeugs und auf der ersten Seite des Fahrzeugscheines vermerkt sind. Sprechen Sie uns dazu gerne an.


Wie funktioniert die Teilnahme?
Wir übernehmen für Sie die Einreichung und Zertifizierung von allen wichtigen Unterlagen beim Umweltbundesamt. Für Sie entstehen kein weiterer Aufwand und keine Kosten.
Sie füllen einfach das Formular aus, laden Ihren Fahrzeugschein als Scan oder Foto hoch und erhalten nach einer Prüfung innerhalb weniger Wochen Ihren persönlichen Umweltbonus in Höhe von 150€.
Woher stammt das Geld?
Das Geld stammt aus dem Wert der Treibhausgasminderungsquote Ihres Fahrzeugs. Die THG-Quote ist ein politisches Instrument zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor, das 2015 erstmals eingeführt wurde. Sie verpflichtet Mineralölunternehmen zu einer prozentualen Emissionsminderung ihrer Kraftstoffe und sichert so, dass Unternehmen kontinuierlich an der Verminderung des eigenen CO2-Fußabdruckes arbeiten.
Seit Januar 2022 können auch Privatpersonen durch das Aufladen ihres Elektroautos zu Hause eine THG-Quote generieren. Dies geschieht über eine pauschale Lademenge an Strom, die der Bund jedem zugelassenem E-Fahrzeug zuschreibt. Um diese Quote monetär geltend zu machen, ist es erforderlich eine Zertifizierung beim Umweltbundesamt durchzuführen und anschließend die Quote an einen Verpflichteten (bspw. Unternehmen der Mineralölbranche) zu veräußern.

THG-Quote: Die wichtigsten Fragen und Antworten
Kann ich meine THG-Quote mehrfach geltend machen?
Nein, mit der Teilnahme an unserem Quotenverkauf sichern Sie zugleich zu, Ihren Fahrzeugschein und damit auch Ihre THG-Quote nicht bei Wettbewerbern einzureichen. Das Umweltbundesamt kann anhand der Fahrzeugdaten in der Zulassungsbescheinigung sicherstellen, dass keine doppelte Geltendmachung der Quote erfolgt.
Muss ich Eigentümer des Fahrzeugs sein?
Eigentum am Fahrzeug ist keine Voraussetzung für die Teilnahme. Jedoch müssen Sie als Halter im Fahrzeugschein hinterlegt sein.
Kann ich auch mit mehr als einem Fahrzeug teilnehmen?
Ja, sollten Sie mehrere Elektroautos halten, können Sie selbstverständlich auch für diese Fahrzeuge einen Umweltbonus bei uns beantragen.
Wie lange dauert die Auszahlung?
Die Dauer bis zur Auszahlung Ihres Umweltbonus ist im Wesentlichen abhängig von der Bearbeitungszeit des Umweltbundesamtes. Derzeit ist von mindestens sechs Wochen auszugehen. Nach einer erfolgreichen Zertifizierung des Bundesamtes bearbeiten wir Ihre Quote innerhalb weniger Tage.
Kann ich auch in den nächsten Jahren meine THG-Quote verkaufen?
Ja, das Beantragen und Verkaufen der Quote ist in jedem Kalenderjahr erneut möglich. Voraussetzung ist stets, dass Sie noch immer Halter des Fahrzeugs sind.
Können auch Fahrzeuge teilnehmen, die auf Unternehmen zugelassen sind?
Ja, auch Unternehmen können für ihre elektrische Fahrzeugflotte die THG-Quote geltend machen. Bei größeren Fahrzeugflotten nehmen Sie gerne persönlichen Kontakt mit dem unten angegeben Ansprechpartner auf.
Was passiert mit meiner Quote, wenn ich sie nicht zu Geld mache?
Wird die THG-Quote eines zugelassen E-Fahrzeuges nicht von seinem Halter abgerufen, fällt sie am Jahresende dem Umweltbundesamt zu, welches die Quoten veräußert und den Erlös für sich geltend macht. Ein persönlicher Verzicht auf die Quotenerlöse hat somit keinen Einfluss auf die THG-Quotenmenge.
Ihr Ansprechpartner
Q1 Energie AG
Energiedienstleistungen
Telefon 0541 602-602
E-Mail energie@q1.eu
