Automobil | von Alina am 02. Mai 2019

Vorsicht und Rücksicht im Straßenverkehr

Für viele liegt die Führerscheinprüfung bereits weit zurück – andere hingegen sind noch voll im Thema. Dabei sollte jeder Autofahrer stets seinen Wissensstand aktuell halten, um Unsicherheiten und Fehlverhalten im Straßenverkehr zu vermeiden. Schließlich werden auch Verkehrsregeln regelmäßig überprüft und gegebenenfalls an veränderte Bedingungen angepasst.

Wir haben die größten Gefahrenquellen einmal genauer unter die Lupe genommen.

 

Abknickende Vorfahrt

Auch wenn knapp 40 % aller Autofahrer etwas anderes glauben, gilt seit den 60er Jahren: Knickt die Vorfahrtsstraße ab, wird geblinkt. Beim Verlassen der Vorfahrtsstraße darf nicht geblinkt werden. Der Irrglaube kann im Falle eines Unfalls ganz schön teuer werden und böse enden.

 

Der tote Winkel

Wir empfehlen einen respektvollen Abstand zu Lkws. Radfahrer und Fußgänger sollten immer davon ausgehen, dass sie vom Fahrer nicht gesehen werden. Im Gegenzug sollten die Fahrer stets auf eine optimale Einstellung von Seiten- und Rückspiegel achten. Vorrausschauendes Fahren kann Leben retten.
 

Inlineskater

Für viele zählen Inlineskater zu den Radfahrern, dabei gelten für sie die gleichen Regeln wie für Fußgänger. Demnach dürfen mit Inlineskates nur Gehwege, verkehrsberuhigte Bereiche (Spielstraßen) sowie Fußgängerzonen befahren werden. Dabei muss der Skater erhöhte Rücksicht auf normale Fußgänger nehmen. Als Autofahrer sind Skater wie Fußgänger zu behandeln. Deren erhöhte Geschwindigkeit erfordert jedoch besondere Obacht.
 

Kindersitze

Rund 75 % aller Autofahrer waren bereits in einen Unfall verwickelt. Trotzdem sind mangelhaft oder gar nicht gesicherte Kinder leider kein Einzelfall. Als Fahrer sollte man jedoch stets beachten, dass alle Mitfahrer ordnungsgemäß angeschnallt sind und gesichert befördert werden. Schließlich trägt der Fahrzeugführer hierfür die Verantwortung.

Kinder bis zu einem Alter von 12 Jahren und einer Körpergröße bis zu 150 cm müssen in einem Kindersitz angegurtet werden. Ob das Kind auf dem Beifahrersitz mitfahren darf, ist einer Kennzeichnung auf dem Kindersitz zu entnehmen. Ein Kleinkindersitz, in welchem das Baby mit Blickrichtung nach hinten befördert wird, darf nicht auf dem Beifahrersitz platziert werden, solang der Airbag betriebsbereit ist. 
 

Warndreieck, Verbandskasten und Co.

Was muss unbedingt im Auto sein, um Bußgelder zu vermeiden? Die Antworten „Warndreieck“ und „Verbandskasten“ fallen den meisten noch ein. Seit dem 01. Juli 2014 gehört auch die Warnweste mit Kontrollkennzeichen zur Pflichtausstattung.

Darüber hinaus gibt es noch einige nützliche Helfer, die unangenehme Situationen retten könnten. Mit von der Partie sind das Reserverad, ein Reparaturschaum, Arbeitshandschuhe, ein Werkzeugkasten und ein Wagenheber. Auch wenn die Taschenlampe mittlerweile meist durch das Smartphone ersetzt wird, benötigt sie im Handschuhfach nur wenig Platz und kann in Ausnahmesituationen ein wertvoller Helfer sein.

Warndreieck

Überholen eines haltenden Busses

Grundsätzlich gilt oberste Vorsicht bei einem Bus mit eingeschalteter Warnblinkanlage. Nur mit Schrittgeschwindigkeit, d. h. mit höchstens 15 km/h darf der Bus überholt werden. Dies betrifft genauso die entgegengesetzte Fahrspur, wenn sie nicht durch einen Mittelstreifen oder eine Verkehrsinsel abgetrennt ist. Fußgänger könnten vor oder hinter dem Bus die Straße überqueren wollen und übersehen werden.

Fährt der Bus mit eingeschaltetem Blinker von der Bushaltestelle los, darf er nicht überholt werden.

 

Blinkzeichen

Viele Autofahrer scheinen über den Blinkvorgang nach Gefühl zu entscheiden. Dabei gibt es festgelegte Situationen in denn das Blinkmanöver Pflicht ist. Wie auch beim Überholen eines Busses gilt die Regel, dass Blinkzeichen beim Ein- und Ausscheren gesetzt werden müssen, wenn ein anderes Fahrzeug überholt wird. Selbiges gilt für das Ein- und Ausscheren, um ein Hindernis zu passieren.

Darüber hinaus ist beim Wechsel eines Fahrstreifens, beim Abbiegen sowie beim Ein- und Ausfahren von einem Grundstück oder vom Fahrbahnrand zu blinken.

 

Abstand

Last but not least: Das Nichteinhalten gesetzlich vorgeschriebener Abstände im Straßenverkehr ist eine häufige Unfallursache. Die einfache Autobahnabstandsregel „halber Tacho“ (bei 120 km/h also 60 m Abstand) ist eine sichere und gesetzeskonforme Eselsbrücke. Wird nur ¼ des Tachowertes eingehalten, gilt der Abstand als gefährlich. Noch dichteres Auffahren ist lebensgefährlich und verdammt teuer. Neben Punkten in der zentralen Verkehrssünderdatei droht für dieses Vergehen der Führerscheinentzug.

Alina