Auftrag zur Energielieferung

1. Zustandekommen des Vertrages

Der Vertrag kommt erst nach einer Vertragsbestätigung durch Q1 zustande. Q1 erklärt in Textform binnen 5 Tagen ab Abgabe des Energielieferungsauftrages, ob sie den Auftrag des Kunden annimmt.

2. Lieferbeginn

Die Energielieferung beginnt in der Regel nach Ablauf von 3 Wochen nach Übermittlung der Vertragsbestätigung an den Kunden, frühestens aber nach Beendigung des bisherigen Liefervertrages mit dem bisherigen Lieferanten.

Unmittelbar nach der Vertragsbestätigung leitet Q1 beim zuständigen Netzbetreiber den Lieferantenwechsel ein. Der tatsächliche Lieferbeginn geht aus der Lieferantenwechselbestätigung von Q1 an den Kunden hervor.

3. Laufzeit des Vertrages

Der Kunde entscheidet sich durch die Tarifauswahl für eine verbindliche Erstvertragslaufzeit. Der Vertrag verlängert sich nach Maßgabe von Ziffer 13 der Allgemeinen Lieferbedingungen nach Ablauf dieser gewählten Erstlaufzeit automatisch, sofern keine Kündigung erfolgt.

4. Preisgarantie

Für den Lieferpreis gewährt Q1 während der vom Kunden gewählten Erstvertragslaufzeit eine beschränkte Preisgarantie. Nach Ablauf der Preisgarantie besteht ein Preisanpassungsrecht gem. Ziffer 6 der jeweils geltenden Allgemeinen Lieferbedingungen.

Beschränkung der Preisgarantie bei Stromlieferungen

Von der Preisgarantie ausgenommen sind bei Stromlieferungen die EEG-Umlage, die § 19 StromNEV-Umlage, die Offshore-Haftungsumlage, die § 18 AbLaV-Umlage, die Strom- und Umsatzsteuer. Für Preisänderungen dieser variablen Preisbestandteile gilt das Preisanpassungsrecht nach Ziffer 6.4 und 6.8 der Allgemeinen Lieferbedingungen QStrom Privat und Business.

Beschränkung der Preisgarantie bei Gaslieferungen

Von der Preisgarantie ausgenommen sind bei Gaslieferungen die Regelenergieumlage, die Energiesteuer und die Umsatzsteuer. Für Preisänderungen dieser variablen Preisbestandteile gilt das Preisanpassungsrecht nach Ziffer 6.3 und 6.7 der Allgemeinen Lieferbedingungen QGas Privat und Business.

 

5. Elektronische Rechnungslegung

Die Rechnungslegung für die von Q1 gelieferte Energie (Strom/Erdgas) erfolgt in elektronischer Form an die vom Kunden bei Anmeldung hinterlegte elektronische E-Mailadresse sowie durch Hinterlegung im passwortgeschützten persönlichen Account des Kunden. Auf Wunsch erhält der Kunde zusätzlich eine Verbrauchsabrechnung in Papierform.

6. Geltung der Allgemeinen Lieferbedingungen

Ergänzend finden die Allgemeine Lieferbedingungen Anwendung. Dieser Vertragstext und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können unter www.q1.eu abgerufen und in wiedergabefähiger Form gespeichert werden.