Q1 Blog

Herzlich Willkommen auf dem Blog der Q1 Energie AG. Aus persönlicher Perspektive möchten wir – die Mitarbeiter von Q1 – von unserem Arbeitsalltag, spannenden Ereignissen und allgemeinen Themen rund um Tankstelle & Energie berichten. Schaut Euch gerne um, es gibt viel zu entdecken!

von Christoph am 17. Mai 2019
Karriere

Meine Ausbildung bei Q1: Fachinformatiker für Anwendungsentwicklung

In Form eines Praktikums stieg ich im Juni 2017 bei Q1 ein. Zum regulären Ausbildungsstart am 01.08.2017 begann dann auch meine Ausbildung zum Fachinformatiker für Anwendungsentwicklung. Ich befinde mich also nun im zweiten Lehrjahr meiner Ausbildung. Zuvor habe ich das Fachabitur im Bereich Elektrotechnik (Informations- und Kommunikationstechnik) an der Berufsschule Ibbenbüren erfolgreich abgeschlossen.   Die Funktion unserer IT-Abteilung Meine technische Begabung kann ich in der IT-Abteilung besonders gut einsetzen. Die Abteilung bildet einen wichtigen Bestandteil der Gesamtorganisation des Unternehmens und unterstützt dessen operative und strategische Fähigkeiten. Bestehende Prozesse werden analysiert und stetig optimiert, um einen reibungslosen Ablauf des Geschäftsbetriebes zu sichern. Dies erfordert u. a. die stetige Neu- und Weiterentwicklung von Software. Aber auch Wartungsmaßnamen sind zu tätigen, damit die Software zukünftig zuverlässig und sicher läuft. Neben dem klassischen Support unserer kaufmännischen Mitarbeiter entwickeln wir auch eigene digitale Produkte. Der Fuel Price Analyser und die zahlz.app sind zwei davon.   Meine Aufgaben Als Auszubildender zum Fachinformatiker für Anwendungsentwicklung liegt mein Fokus auf dem Umgang mit Software. Bereits einen Monat nach Ausbildungsstart wurde mir mein erstes eigenes Projekt zugewiesen. Hierbei handelte es sich um die Einführung eines Dokumentenmanagementsystems in unserem Unternehmen. Zuvor hatte ich mit derartigen Systemen gar nichts zu tun, doch durch die Unterstützung meiner Kollegen in der Abteilung gelang mir der Einstieg relativ schnell. Dieses Projekt begleitet mich auch fast zwei Jahre später immer noch - allerdings in einem deutlich geringeren Ausmaß. Insgesamt beschäftige ich mich viel mit der Neuentwicklung und Wartung vorhandener Software. Die Vielfältigkeit der Aufgaben ist enorm und gerade das macht es immer spannend. Keine Aufgabe gleicht der anderen. Mit den Aufgaben wachsen Ich habe jederzeit die Gelegenheit an diversen Programmierprojekten mitzuwirken oder selber neue zu beginnen. Dabei kann ich stets auf hundertprozentige Unterstützung meiner Kollegen zählen, sodass man gerne neue Herausforderungen annehmen mag und viel in der betrieblichen Praxis erlernt. Wir sind ein tolles Team, in dem ich gerne arbeite.   Unternehmensbereiche verstehen Um zielorientiert und wirksam Prozesse optimieren zu können, ist es wichtig, als Fachinformatiker alle Bereiche des Unternehmens kennenzulernen und dazugehörige Prozesse zu verstehen. Im Rahmen meines Projektes, der Einführung eines Dokumentenmanagementsystems, wurde ich deshalb auch für kurze Zeit im Rechnungswesen eingesetzt, um die Anforderungen für die Software möglichst genau verstehen zu können. Denn ein genauer Kenntnisstand über die Anforderungen einer benötigten Software ist das A und O.   Berufsschulunterricht Da die Ausbildung zum Fachinformatiker für Anwendungsentwicklung eine duale Ausbildung ist, besuche ich die BBS Brinkstraße einmal wöchentlich (im ersten Lehrjahr gab es alle zwei Wochen sogar einen zweiten Berufsschultag). Dort ist der zu vermittelnde Unterrichtsstoff in sogenannte Lernfelder unterteilt. Mein Stundenplan enthält neben Programmierung, Planung und Netzwerktechnik auch Lernfelder wie Politik und Wirtschaft – schließlich gilt es die betriebliche Praxis zu verstehen, um die einzelnen Geschäftsprozesse optimal unterstützen zu können. Darüber hinaus soll der Berufsschulunterricht auf die Abschlussprüfung vorbereiten, welche ich im nächsten Jahr absolvieren werde. Der Stundenplan meines Kollegen Lukas unterscheidet sich nur geringfügig zu meinem. Er absolviert die Ausbildung zum Fachinformatiker für Systemintegration, der zweite technische Ausbildungsberuf, den Q1 anbietet. Im nächsten Blogbeitrag wird Lukas mehr von seiner Ausbildung und seinen Aufgaben bei Q1 berichten.

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von Sven Bürkner am 10. Mai 2019
Unternehmen

Q1 Filialleitertagung im Glück

Erlebnisreiche Gesprächsführung, Körpersprache, Stimmfaktoren sowie die Kraft einer wirkungsvollen Sprache waren die Schwerpunktthemen der diesjährigen Q1 Filialleitertagung. Aus dem bundesweiten Q1 Filialnetz und der Zentrale waren 24 Teilnehmerinnen und Teilnehmer nach Sehnde bei Hannover angereist, um sich zwei Tage intensiv der persönlichen Weiterentwicklung zu widmen.   Stationsleitertagung als wertvoller Baustein der Mitarbeiterentwicklung Bereits zum sechsten Mal durfte ich eine so wichtige Weiterbildungstagung für mein Team organisieren und ausarbeiten. Schon im Startjahr stand für uns neben der fachlichen Weiterbildung auch die Entwicklung unserer Persönlichkeitskompetenz im Mittelpunkt. Das Leiten einer Tankstellenfiliale und die damit verbundenen Aufgaben stellen hohe Anforderung an die sozialen Kompetenzen der jeweiligen Führungskraft. Das beginnt im versierten Umgang mit unseren Kunden. Hier ist die Filialleitung Vorbild für alle Mitarbeiter. Aber auch im Führungsalltag sind ausgeprägte Sozial- und Persönlichkeitskompetenzen die Grundlage für ein gelungenes Teamklima. Der Tagungsort „Parkhotel im Glück“ bot uns den perfekten Rahmen, in begleiteten Einzel- und Gruppenübungen zu wachsen. Heidi Balke bringt es auf den Punkt: „Hier wird niemand vorgeführt. Innerhalb unseres Stationsleiterteams herrscht ein großes Vertrauen. Das macht es leichter, sich in neuen Rollen und Übungen auszuprobieren.“   Team Escape Event Der Auftakt der Tagung fand bereits am Sonntagnachmittag statt. Im Escape Room Hannover stellten sich die Mitarbeiter in vier Teams komplexen Rätseln verbunden mit einem enormen Zeitdruck. Für nahezu alle war dieses eine komplett neue Erfahrung. Die Köpfe rauchten, Zahlenkombinationen wurden sich zugerufen und immer wieder waren laute Jubelschreie zu hören. „Faszinierend, was in einer Gruppe für Potenzial steckt!“ fasst Nadine Röskes das Event zusammen.   Der erste Abend im Hotel Zurück im Hotel nutzen alle Teilnehmer den Abend zum Erfahrungsaustausch und der Vertiefung lang gewachsener Freundschaften. Cindy Werner, die erst vor wenigen Wochen die Filialleitung in Eberswalde übernommen hat, zeigt sich fasziniert von der Atmosphäre: „Ich bin begeistert von dieser Gruppendynamik und wurde mit offenen Armen aufgenommen.“ An diesem Abend fiel mir deutlich auf, dass wir uns als Gruppe sehr positive gemeinsame Normen und Werte geschaffen haben, die uns verbinden und ausmachen.   Die Tagung – der erste Tag Nach einer umfassenden Präsentation wichtiger wirtschaftlicher Kennzahlen und Entwicklungen sowie darauf aufbauende Maßnahmen, richteten wir unseren Fokus auf organisatorische Dinge. Unsere Expertin für Warenwirtschaft, Juliane Haubold, vermittelte uns anschaulich Tipps und Tricks im Umgang mit dem Backoffice-System. Dazu bediente sie live und in Echtzeit per Fernaufwahl das Warenwirtschaftssystem ihrer Filiale Aken und demonstrierte gut nachvollziehbar die einzelnen Schritte zu noch mehr Qualität in der täglichen Arbeit mit dem Tankstellensortiment. Nun folgten die Module zum Schwerpunktthema „Erfolgreicher Kommunizieren“. Begleitet von gezielten Hintergrunderklärungen und Moderationen konnten alle Teilnehmer die vermittelten Methoden in verschiedenen Übungen anwenden und deren Wirkung ausprobieren. Einen besonderen Schwerpunkt bildete der Bereich „Feedback geben“. Markus Hildebrand moderierte gekonnt durch diesen Part. Er hatte konkrete Situationen von realen Mitarbeitergesprächen vorbereitet, auf die sich die Teilnehmer in kleinen Teams vorbereiten konnten. Was niemand wusste: „Wer spielt die jeweiligen Mitarbeiter?“ Diese hatte Markus bereits im Vorfeld intensiv instruiert und so ergaben sich sehr realitätsnahe Szenen. Dabei entpuppte sich insbesondere Gesa Wilker als versierte Rollenspielerin. Wie sich dann herausstellte, spielt sie tatsächlich in ihrer Freizeit Laientheater und konnte somit ihr Talent unter Beweis stellen. So hatte die Gruppe auch gehörigen Spaß an dieser Übung. Nach dieser ersten Runde beschäftigten wir uns mit einer speziellen Feedbacktechnik, die es am zweiten Tag umzusetzen galt. Die Tagung – der zweite Tag In einer zweiten Runde führten die Teilnehmer nun erneut die Feedbackgespräche und wendeten gezielt die frisch gelernte Technik an. Alle waren sich einig, die Wirkung des Feedbacks erhöhte sich deutlich! Im Anschluss führte uns Ulla Stöhr, die die gesamte sachbezogene Personalarbeit von Q1 leistet, in die Neuheiten der gesetzlichen Rahmenbedingungen und den Umgang mit spezifischen Personalthemen ein. Wir alle nahmen diese Informationen interessiert auf. Vor allem jedoch freuten sich alle Stationsleiter/-innen ihre Ulla Stöhr live zu erleben, gilt sie uns doch allen als „gute Seele“ der Q1 Filialorganisation, die es immer wieder schafft, Personalarbeit mit einer unvergleichlichen Herzlichkeit zu verbinden. Nach einem Vortrag zur Wirkung von Sprache als abschließendes Modul des Führungskräftetrainings, folgte der Ausklang der Tagung mit einem Ausblick der bevorstehenden Veränderungen und Aufgaben in der und für die Filialorganisation. So war es auch meine Aufgabe Jasmin Monsees aus unserem Kreis zu verabschieden, da die Q1 Tankstelle in Laatzen ab dem 22. Mai in die Pachtorganisation wechseln wird. Jasmin ist uns allen ans Herz gewachsen und wir bleiben ihr weiterhin verbunden.   Das Finale Damit ging unsere ereignisreiche und wertvolle Zusammenkunft zu Ende. Mir persönlich wurde bewusst, dass all die Anstrengungen im Vorfeld sowie die gründliche Planung und Vorbereitungen sich ausgezahlt hatten, als Anett Hausdorf ihren Eindruck mit den Worten zusammenfasste: „Die Tagung ist das Highlight des Jahres!“

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von Alina am 02. Mai 2019
Automobil

Vorsicht und Rücksicht im Straßenverkehr

Für viele liegt die Führerscheinprüfung bereits weit zurück – andere hingegen sind noch voll im Thema. Dabei sollte jeder Autofahrer stets seinen Wissensstand aktuell halten, um Unsicherheiten und Fehlverhalten im Straßenverkehr zu vermeiden. Schließlich werden auch Verkehrsregeln regelmäßig überprüft und gegebenenfalls an veränderte Bedingungen angepasst. Wir haben die größten Gefahrenquellen einmal genauer unter die Lupe genommen.   Abknickende Vorfahrt Auch wenn knapp 40 % aller Autofahrer etwas anderes glauben, gilt seit den 60er Jahren: Knickt die Vorfahrtsstraße ab, wird geblinkt. Beim Verlassen der Vorfahrtsstraße darf nicht geblinkt werden. Der Irrglaube kann im Falle eines Unfalls ganz schön teuer werden und böse enden.   Der tote Winkel Wir empfehlen einen respektvollen Abstand zu Lkws. Radfahrer und Fußgänger sollten immer davon ausgehen, dass sie vom Fahrer nicht gesehen werden. Im Gegenzug sollten die Fahrer stets auf eine optimale Einstellung von Seiten- und Rückspiegel achten. Vorrausschauendes Fahren kann Leben retten.   Inlineskater Für viele zählen Inlineskater zu den Radfahrern, dabei gelten für sie die gleichen Regeln wie für Fußgänger. Demnach dürfen mit Inlineskates nur Gehwege, verkehrsberuhigte Bereiche (Spielstraßen) sowie Fußgängerzonen befahren werden. Dabei muss der Skater erhöhte Rücksicht auf normale Fußgänger nehmen. Als Autofahrer sind Skater wie Fußgänger zu behandeln. Deren erhöhte Geschwindigkeit erfordert jedoch besondere Obacht.   Kindersitze Rund 75 % aller Autofahrer waren bereits in einen Unfall verwickelt. Trotzdem sind mangelhaft oder gar nicht gesicherte Kinder leider kein Einzelfall. Als Fahrer sollte man jedoch stets beachten, dass alle Mitfahrer ordnungsgemäß angeschnallt sind und gesichert befördert werden. Schließlich trägt der Fahrzeugführer hierfür die Verantwortung. Kinder bis zu einem Alter von 12 Jahren und einer Körpergröße bis zu 150 cm müssen in einem Kindersitz angegurtet werden. Ob das Kind auf dem Beifahrersitz mitfahren darf, ist einer Kennzeichnung auf dem Kindersitz zu entnehmen. Ein Kleinkindersitz, in welchem das Baby mit Blickrichtung nach hinten befördert wird, darf nicht auf dem Beifahrersitz platziert werden, solang der Airbag betriebsbereit ist.    Warndreieck, Verbandskasten und Co. Was muss unbedingt im Auto sein, um Bußgelder zu vermeiden? Die Antworten „Warndreieck“ und „Verbandskasten“ fallen den meisten noch ein. Seit dem 01. Juli 2014 gehört auch die Warnweste mit Kontrollkennzeichen zur Pflichtausstattung. Darüber hinaus gibt es noch einige nützliche Helfer, die unangenehme Situationen retten könnten. Mit von der Partie sind das Reserverad, ein Reparaturschaum, Arbeitshandschuhe, ein Werkzeugkasten und ein Wagenheber. Auch wenn die Taschenlampe mittlerweile meist durch das Smartphone ersetzt wird, benötigt sie im Handschuhfach nur wenig Platz und kann in Ausnahmesituationen ein wertvoller Helfer sein. Überholen eines haltenden Busses Grundsätzlich gilt oberste Vorsicht bei einem Bus mit eingeschalteter Warnblinkanlage. Nur mit Schrittgeschwindigkeit, d. h. mit höchstens 15 km/h darf der Bus überholt werden. Dies betrifft genauso die entgegengesetzte Fahrspur, wenn sie nicht durch einen Mittelstreifen oder eine Verkehrsinsel abgetrennt ist. Fußgänger könnten vor oder hinter dem Bus die Straße überqueren wollen und übersehen werden. Fährt der Bus mit eingeschaltetem Blinker von der Bushaltestelle los, darf er nicht überholt werden.   Blinkzeichen Viele Autofahrer scheinen über den Blinkvorgang nach Gefühl zu entscheiden. Dabei gibt es festgelegte Situationen in denn das Blinkmanöver Pflicht ist. Wie auch beim Überholen eines Busses gilt die Regel, dass Blinkzeichen beim Ein- und Ausscheren gesetzt werden müssen, wenn ein anderes Fahrzeug überholt wird. Selbiges gilt für das Ein- und Ausscheren, um ein Hindernis zu passieren. Darüber hinaus ist beim Wechsel eines Fahrstreifens, beim Abbiegen sowie beim Ein- und Ausfahren von einem Grundstück oder vom Fahrbahnrand zu blinken.   Abstand Last but not least: Das Nichteinhalten gesetzlich vorgeschriebener Abstände im Straßenverkehr ist eine häufige Unfallursache. Die einfache Autobahnabstandsregel „halber Tacho“ (bei 120 km/h also 60 m Abstand) ist eine sichere und gesetzeskonforme Eselsbrücke. Wird nur ¼ des Tachowertes eingehalten, gilt der Abstand als gefährlich. Noch dichteres Auffahren ist lebensgefährlich und verdammt teuer. Neben Punkten in der zentralen Verkehrssünderdatei droht für dieses Vergehen der Führerscheinentzug.

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von Timo am 18. April 2019
QStrom & QGas

Energie verstehen leicht gemacht: Wie setzt sich der Strompreis zusammen?

Seit dem Jahreswechsel müssen viele Stromverbraucher tiefer in die Tasche greifen. Mehr als die Hälfte aller Versorger war aufgrund gestiegener Beschaffungskosten zu einer Preiserhöhung gezwungen. Doch wie stark wirkt sich diese Komponente auf den Endverbraucherpreis aus?   Zusammensetzung des Strompreises Die Kosten für die Strombeschaffung (Erzeugung und Einkauf), den Vertrieb und die Gewinnmarge tragen tatsächlich nur 22,4 % zum Endverbraucherpreis bei. Mit insgesamt 22,9 % haben Steuern einen ähnlich großen Anteil. Dieser ergibt sich aus 16 % Mehrwertsteuer (auf den Bruttobetrag) sowie 6,9 % Stromsteuer. Die Stromsteuer ist eine Verbrauchssteuer auf elektrischen Strom. Sie wird durch den Versorger erhoben, welcher diese anschließend über den Strompreis an die Verbraucher weitergeben kann. Mit einem Anteil von etwa 7 % am durchschnittlichen Haushaltsstrompreis stellt die Stromsteuer eine wichtige Einnahmequelle des Bundes dar. Geregelt wird die Besteuerung des elektrischen Stroms durch das Stromsteuergesetz. Eine weitere Komponente bildet das Netznutzungsentgelt, welches 23 % zur Bildung des Strompreises beiträgt. Die Gebühr ist von jedem Netznutzer an den Netzbetreiber zu entrichten. Sie kann wie ein Busticket zur Beförderung im öffentlichen Nahverkehr verstanden werden; bezahlt wird nämlich die Nutzung der Infrastruktur. Hinzukommen Entgelte für die Kosten der technisch notwendigen Mess- und Steuereinrichtungen (z. B. Zähler), die Ablesung und das Inkasso. Diese Kosten für die Messung und den Messstellenbetrieb haben mit 1,1 % einen sehr geringen Anteil am gesamten Strompreis. Rund ein Drittel des Endverbraucherpreises ergibt sich durch verschiedene Abgaben und Umlagen.   Die Konzessionsabgabe (5,4 %) Um die Verbraucher mit Energie versorgen zu können, ist es häufig notwendig Strom- und Gasleitungen über bzw. unter öffentlichen Straßen und Wegen entlang zu verlegen. Für die rechtmäßige Nutzung dieses öffentlichen Raumes müssen die Strom- und Gasnetzbetreiber eine Gebühr an die Städte und Gemeinden entrichten: die sogenannte Konzessionsabgabe, welche über den Strompreis an den Endverbraucher weitergegeben wird. Die Höhe der Konzessionsabgabe ist gesetzlich in der Konzessionsabgabenverordnung für Strom und Gas (KAV) geregelt. Ausschlaggebende Faktoren für die Höhe der Abgabe sind die Art der Energie (Strom oder Gas), die Anzahl der Einwohner der Stadt oder Gemeinde, die durchgeleitete Energiemenge sowie die Kundengruppe (Tarif- oder Sondervertragskunde). Je nach Gemeindegröße gilt für Tarifkunden bei Strom eine gesetzliche Obergrenze von 1,32 bis 2,39 ct/kWh. Nachts wird der Strom einheitlich mit der reduzierten Konzessionsabgabe von 0,61 ct/kWh abgerechnet. Der genaue Zeitraum hierfür wird durch den Netzbetreiber definiert. Für Gas gilt abhängig von der Gemeindegröße eine Obergrenze von 0,51 ct/kWh bis 93 ct/kWh.   EEG-Umlage (22,7 %) Hierbei handelt es sich um eine Umlage nach dem Erneuerbare- Energien-Gesetz, das die staatliche Förderung aus erneuerbaren Energien (Solarenergie, Windenergie, Wasserkraft etc.) regelt. Mit der Umlage wird der Ausbau erneuerbarer Energien finanziert.   KWK-Umlage (1,2 %) Anlagen, die gleichzeitig Strom und Wärme erzeugen, sorgen dafür, dass Brennstoffe effektiver genutzt werden. Diese Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung können den Anteil der Wärme, der über Turbine und Generator nicht in Strom umgewandelt wird, als Nutzwärme verwenden. Die Betreiber solcher KWK-Anlagen erhalten eine staatliche Förderung, die auf alle Stromverbraucher umgelegt wird.   Umlage nach § 19 StromNEV (1,2 %) Die Stromnetzentgeltverordnung regelt im liberalisierten Energiemarkt Deutschlands die Ermittlung der Netznutzungsentgelte für die Durchleitung von Strom durch die Netze der Stromnetzbetreiber zu den Verbrauchern. Nach § 19 können sich große Stromverbraucher bei Erfüllung spezieller Auflagen teilweise von den Netzentgelten befreien lassen. Die daraus entstehenden Kosten werden auf die übrigen Verbraucher umgelegt. Die Höhe der Umlage ist abhängig vom Stromverbrauch.   Offshore-Haftungsumlage (0,1 %) Bei verzögerten oder gestörten Anschlüssen ergeben sich für Windparkbetreiber eventuell anfallende Entschädigungszahlungen gegen die zuständigen Netzbetreiber. Da der Netzausbau sich nur zögerlich gestaltet, möchte die Bundesregierung mit dieser Umlage einen zusätzlichen Investitionsanreiz schaffen. Umlage für abschaltbare Lasten (0,1 %) Bei drohender Instabilität des Stromnetzes sollen große industrielle Stromverbraucher vom Netz gehen können und dafür entschädigt werden. Zur Finanzierung wurde die Umlage eingeführt.   Geringe Handelsspanne für Versorger Wer mitgezählt hat, stellt fest, dass über die Hälfte des Endverbraucherpreises durch Steuern, Abgaben und Umlagen bedingt ist. Somit ist die Handelsspanne der Versorger relativ gering, weshalb steigende Beschaffungskosten auf der Versorgerseite stark ins Gewicht fallen. Auch wenn der deutsche Strommarkt seit über 20 Jahren liberalisiert ist, sind staatlich veranlasste Bestandteile des Strompreises nur vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zu kontrollieren.

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von Frederik am 11. April 2019
Karriere

Unser diesjähriger Azubi-Kennenlerntag

Auch in diesem Jahr haben wir für unsere neuen Auszubildenden, die kommenden August in ihre Ausbildung starten, unseren jährlichen Azubi-Kennenlerntag veranstaltet. Die Veranstaltung fand am Samstag, den 30. März 2019 in unserer Zentrale in Osnabrück statt. Die Azubis aus dem ersten Lehrjahr haben diesen Tag standardmäßig geplant, organisiert und schließlich moderiert. Ergebnis war eine interessante und abwechslungsreiche Veranstaltung bei der unsere neuen Auszubildenden bereits einen ersten Eindruck von Q1 gewinnen konnten. Hauptziel war aber vor allem, dass sich die Auszubildenden bereits vor dem Ausbildungsstart in entspannter Atmosphäre kennenlernen.   Die Vorbereitung Noch vor einem Jahr saßen Carolin, Madlena und Nico selbst als neue Auszubildende beim Kennenlerntag. Dieses Jahr war es ihre Aufgabe die Veranstaltung zu organisieren. Als wir uns im Januar das erste Mal zusammengesetzt haben, erinnerten sich die drei gerne an das letzte Jahr zurück. „Mir hat es sehr geholfen, meinen Ausbilder und meine Azubikolleginnen und -kollegen bereits vor meinem Ausbildungsstart kennenzulernen. Vor der Veranstaltung war ich natürlich sehr nervös. Dafür hielt sich die Nervosität an meinem ersten Ausbildungstag dagegen in Grenzen“, fasste Carolin ihre Eindrücke vom letzten Kennenlerntag zusammen. Dementsprechend stand der grobe Ablauf der diesjährigen Veranstaltung schnell fest. Die Aufgaben für die Vorbereitung wurden unter den drei Azubis verteilt und das nächste Treffen wurde vereinbart. Neu war in diesem Jahr die Einführung unseres Patenprogramms. Jedem neuen Auszubildenden wurde ein Pate aus einem höheren Ausbildungsjahr zugeteilt. Die Einladung zum Azubi-Kennenlerntag erfolgte schließlich auch direkt durch die Paten.   Der Kennenlerntag Am 30. März war es dann so weit. Letzte Vorbereitungen wurden getroffen, bis um 10:00 Uhr mit Jannik, Lukas, Michelle, Pascal und Yunus die neuen Auszubildenden eintrafen. Die jeweiligen Paten begrüßten die Neuankömmlinge und führten sie zum Veranstaltungsraum, wo sich bei Kaffee und Kaltgetränken Paten und Neu-Azubis vorstellten und sich bereits etwas austauschten. Schließlich wurde die Veranstaltung eröffnet. Carolin leitete den Tag mit einer Vorstellungsrunde ein, bei der sich jeder nicht nur mit seinem Namen und Ausbildungsberuf, sondern auch mit einer Superkraft vorstellte, die er oder sie gerne besäße. Dies lockerte bereits zu Beginn die Stimmung. Anschließend stellten Madlena und Nico kurz und knapp das Unternehmen Q1 sowie die einzelnen Geschäftsfelder des Unternehmens vor. Der Hauptfokus des Tages lag aber auf dem Kennenlernen. Hierzu dienten drei Kennenlernspiele, die nach der Unternehmenspräsentation folgten. Beim Spiel Privacy wurde eine Frage gestellt, die Anwesenden antworteten verdeckt mit Ja oder Nein. Der Fragensteller schätzte schließlich, wie viele Personen die Frage mit Ja bzw. mit Nein beantwortet haben. Beim zweiten Spiel Wahrheit oder Lüge setzten sich zunächst die Paten mit ihren Azubis für etwa 15 Minuten zusammen. Aufgabe war es, zu jeder Person zwei Lügen und eine Wahrheit festzuhalten, die schließlich der Gruppe vorgestellt wurden. Die Gruppe stimmte nun ab, welche der Aussagen die Wahrheit darstellte. Im dritten Spiel wurden Lückentexte verteilt, die von den Anwesenden ausgefüllt wurden. Hierbei handelte es sich beispielsweise um Aussagen wie: Mein Traumreiseziel ist ________. Die einzelnen Aussagen wurden vorgetragen und die Gruppe versuchte zu erraten, von wem die jeweilige Aussage stammte. Nach einer Mittagspause folgte mit einer Teambuildingübung die letzte Aktion des Kennenlerntages. Beim Eggdrop-Spiel bestand die Aufgabe darin, den Sturz eines rohen Eis von der Dachterrasse der Unternehmenszentrale durch unterschiedliche Materialien wie Luftballons, Papier und Klebeband so abzufangen, dass das Ei unbeschadet blieb. In Zweiergruppen traten die Gruppen gegeneinander an. Das Team von Madlena und Michelle gewann schließlich das Eggdrop-Spiel, da sie die wenigsten Materialien verbrauchten und mit ihrer Konstruktion am schnellsten fertig waren. Nach der Teambuildingübung stellte ein kurzer Rundgang durch die Unternehmenszentrale den Abschluss der Veranstaltung dar.   Ausblick und Feedback Nun ist der Ausbildungsstart im August zwar noch etwas hin, dennoch hoffen wir, dass wir unseren neuen Auszubildenden mögliche Bedenken nehmen und die Aufregung vor ihrem ersten Ausbildungstag verringern konnten. Wir freuen uns schon sehr auf den 01. August 2019. Den jetzigen Azubis sowie mir persönlich hat der Kennenlerntag viel Spaß gemacht. Ich bin sehr gespannt, wenn die neuen Auszubildenden im nächsten Jahr den Azubi-Kennenlerntag für die Auszubildenden 2020 vorbereiten.

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von Alina am 05. April 2019
Tankstellen

Die größten Mythen rund um die Tankstelle – Teil II

Wir haben es versprochen: In diesem Beitrag decken wir sieben weitere Mythen rund um die Tankstelle auf.   Tankstellen-Mythos #8: Sonntags ist Autowäsche verboten. Ob die Autowäsche sonntags verboten ist oder nicht, hängt von dem jeweiligen Bundesland ab. Grund hierfür ist, dass die Sonn- und Feiertagsrechte, die in diesem Fall entscheidend sind, unter das Landesrecht fallen. Deshalb ist die Autowäsche sonntags zum Beispiel in Hessen erlaubt und in Baden-Württemberg hingegen verboten!   Tankstellen-Mythos #9: Zucker im Benzin legt das Auto lahm. Tatsächlich kommt es auf die Zuckermenge an, die dem Benzin beigemischt wird. Ist die hoch genug, können die Kristalle den Benzinfilter und schlimmstenfalls die Einspritzdüsen verstopfen - und dann geht nichts mehr. Den Tank zu reinigen und die Düsen zu wechseln, ist ein teurer Spaß.   Tankstellen-Mythos #10: Montags ist Tanken am günstigsten. Heutzutage schwanken die Preise im Tagesverlauf, die Unterschiede zwischen den Wochentagen sind hingegen nur sehr gering. Tankstellen-Mythos #11: Man kann sein Auto auch mit Speiseöl tanken. Speiseöl, z. B. Rapsöl, kann grundsätzlich als alternativer Dieselkraftstoff eingesetzt werden. Neuere Motoren müssen für einen Einsatz von Pflanzenöl allerdings umgerüstet werden. Tankstellen-Mythos #12: Diesel kann man selbst durch Zugabe von Benzin oder Petroleum winterfest machen. So soll bei sehr kalten Temperaturen das Verdicken des Paraffins und die dadurch bedingte Verstopfung der Kraftstoffzufuhr verhindert werden. Das war früher auch durchaus hilfreich. Bei heutigen Dieselmotoren sollte man davon lieber die Finger lassen, denn das schädigt die Einspritzanlagen. Zudem ist es auch gar nicht nötig, denn im Winter ist der an den Tankstellen angebotenen Diesel grundsätzlich frostsicher. Viele dieser Kraftstoffe bieten einen Schutz bis zu Temperaturen von minus 22 Grad, manche halten sogar bis zu minus 25 Grad.   Tankstellen-Mythos #13: Niedriger Reifendruck verschwendet Benzin. Richtig. Bereits ab einem verringerten Reifendruck von nur 0,2 bar nimmt der Rollwiderstand zu. Dadurch steigt der Verbrauch von Kraftstoff. Neben dem erhöhten Benzinverbrauch führt ein verringerter Reifendruck zusätzlich zu einem höheren Verschleiß der Reifen und einem erhöhten Sicherheitsrisiko.   Tankstellen-Mythos #14: Mit einem leeren Tank auf der Autobahn liegen bleiben ist strafbar. Richtig. Wer aufgrund eines leeren Tanks auf der Autobahn liegen bleibt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Auch wenn die Tankanzeige defekt ist oder der Verbrauch aufgrund von Stau oder stockendem Verkehr höher ausgefallen ist als erwartet, hat der Fahrer gemäß §23 der Straßenverkehrsordnung dafür Sorge zu tragen, dass genügend Kraftstoff im Tank ist. Um dem Bußgeld zu entgehen und weder sich noch andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr zu bringen, sollte also stets auf eine ausreichende Tankfüllung geachtet werden.

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